Apell der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien zur Problematik des Glücksspiels


Die EKR bezieht klar Stellung zur Nutzung von Glücksspielstätten.

Wir sind als Kirche dankbar, dass die Regierung Rumäniens im Februar 2026 ein Gesetz beschlossen hat, das den Kommunen freistellt, Glücksspielstätten auf ihrem Gebiet zu verbieten oder einzuschränken.

Die Evangelische Kirche A.B. in Rumänien spricht sich für eine Entfernung von Glücksspielstätten in den Ortschaften unseres Landes aus. Die Untersagung von Glücksspielstätten dient zum Schutz der Gesundheit von Leib, Seele und Geist, für die wir als Kirche wie als Staat in allen unseren Institutionen Verantwortung tragen. Das soziale Gleichgewicht der Gemeinschaften in den Dörfern und Städten unseres Landes ist es wert nicht von Glückspielstätten gefährdet zu werden, da diese zu unbeschreiblichen Nöten in vielen tausenden Familien führen.

Geldverlust, Persönlichkeitseinbruch, Abhängigkeit, Scheidungen, Familientragödien, Depression, Selbstmord, Gemeinschaftszerrütung sind nur einige der Folgen von Glücksspielstätten. Die Fürsorge um die öffentliche Gesundheit und das soziale Gleichgewicht in unseren Gemeinden ist ein viel zu hohes Gut, um es der Jagd nach Gewinnsucht durch die Glücksspielbetreiber bzw. der Notwendigkeit die Steuereinnahmen der Kommunen zu erhöhen zu opfern. Viel zu viele Menschen in unserem Land haben darunter zu leiden.

Als Kirche bzw. als Staat sind wir vielmehr gerufen, für Menschen, die Betätigung und Freizeitgestaltungsräume suchen, Möglichkeiten zu schaffen, die zum Wohl von Familie, Gemeinde und Gemeinschaft beitragen. In diesem Sinne arbeitet die Evangelische Kirche A.B. in Rumänien seit vielen Jahren daran mit Vorbeugemaßnahmen, die rumänische Gesellschaft auf die Gefahren aufmerksam zu machen, die besonders auf Kinder, Jugendliche, Frauen, sozialschwache Familien und Suchtabhängige aller Art in ihrem Lebensumkreis lauern.

Desgleichen erschließen wir die Kirchenburgen als Orte der Begegnung und Freizeitgestaltung. Wir wissen uns darin an der Seite von vielen staatlichen Einrichtungen sowie Stiftungen und Vereinen, die Räume und Aktivitäten anbieten, die zu aller Wohlbefinden führen.

Diese Stellungsnahme und gleichzeitig Apell sehen wir als eine Konkretion der Heiligen Schrift, die uns zur Nächstenliebe und zur Nächstenhilfe anhält, wie unser Heiland selbst es im Evangelium nach Matthäus 25,40.45 ausspricht: „Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan. Was ihr nicht getan habt einem von diesen Geringsten, das habt ihr mir auch nicht getan.“

Wir richten unseren christlichen und moralischen Apell an die verantwortlichen Kommunalvertretungen, um Glücksspiele in ihrem Verwaltungsgebiet zu verbieten und damit Leben, Familien, die Gemeinschaft zu retten und beizutragen für eine christliche, gesunde, sozialverantwortungsvolle, wirtschaftlich-nachhaltige und nach lebens- und gemeinschaftsfördernden Werten sich ausrichtenden Gesellschaft in Rumänien.

Reinhart Guib, Dr. Daniel Zikeli, Dr. Carmen Schuster,    Friedrich  Gunesch                                          Bischof           Bischofsvikar     Landeskirchenkuratorin    Hauptanwalt