Sommerkollekte hilft bei der Küchensanierung im Bischofshaus


Damit die Pizza künftig in der Kantine des Bischofshauses noch besser schmeckt, wird die Küche grundlegend saniert. Bild: hk

Seit dem Jahr 1995 (LKZ.1096/1995) ist die Kollekte des 10. Sonntag nach Trinitatis, also dem 24. August,  für die Gesamtgemeinde zweckbestimmt. Die Kollekte wird projektbezogen ausgeschrieben, verwendet und abgerechnet. In diesem Jahr soll die Kollekte für die Mensa im Bischofshaus eingesetzt werden.

In diesem Sommer wird der Küchenbereich der Mensa (Kantine) im Bischofshaus saniert.  Fußboden, Mauern und Decke, Fenster und Türen, Installationen und Abtrennungen für verschiedene Tätigkeiten in der Küche - all das sind kospieleige Arbeiten, die mit dem 1. August noch teurer geworden sind.

Die landeskirchliche Kantine ist allseits bekannt und hat einen guten Namen. Hier kann man über die Woche gut und preiswert essen.

Nicht nur die Schülerinnen und Schüler des landeskirchlichen Schülerwohnheims nehmen hier die Mittags- und Abendmahlzeiten ein, sondern auch verschiedenste kirchliche Gruppen aus den Bereichen: Jugendarbeit, Frauenarbeit, Kirchenmusik, Tourismus etc. bestellen gerne in der Mensa. Dazu kommen Gäste aus dem In- und Ausland, kirchliche Mitarbeitende, sodann verschiedenen Veranstaltungen wie Sitzungen, Tagungen, Buchvorstellungen u. v.a. m.

Der Überschuss aus der Aktivität der Kantine wird in den sozial-diakonischen Einrichtungen der Landeskirche (Schülerheim Hermannstadt, Altenheim Schweischer) verwendet.  So rufen wir zu dieser Kollekte auf und danken für jeden Beitrag eines „fröhlichen Gebers "!

Die Kollekte soll am 9. Sonntag, also am 17. August  nach Trinitatis, angekündigt und im Hauptgottesdienst des 10. Sonntag nach Trinitatis noch einmal begründet werden. Sie soll in den Kirchengemeinden, in denen am 10. Sonntag nach Trinitatis kein Gottesdienst stattfindet, auf einen benachbarten Sonntag verlegt und in den Kirchengemeinden, in denen auch diese Regelung nicht möglich ist, bis spätestens zum 1. September eingehoben werden.

Die Bezirkskonsistorien sind gebeten, den vorliegenden Erlass an die ihnen zugeordneten Kirchengemeinden weiterzuleiten. Unabhängig davon wird der Erlass allen Kirchengemeinden und Pfarrämtern per E-Mail direkt zugestellt.