Militärverordnungen sollen Alltag regeln


Innenminister Marcel Vela (Bild: mai.gov.ro)

Seit Mittwoch, 18. März 2020, verabschiedet Innenminister Marcel Vela (PNL) Militärverordnungen (ordonanțe militare), die direkt das Leben und den Alltag der Menschen während der Corona-Krise in Rumänien regeln sollen. In diesen Texten werden unter anderem auch kirchliche Belange behandelt und strengen Vorschriften unterzogen.

Bisher sind zwei solcher Verordnungen erschienen (Nr. 1/2020 vom 18. März und Nr. 2/2020 vom 21. März). Militärverordnungen unterscheiden sich von herkömmlichen Notverordnungen (OG, OUG) dadurch, dass sie einfacher zustande kommen, dass sie kaum bzw. erheblich schwerer beeinsprucht werden können und dadurch, dass sie dass während der Zeit des Ausnahmezustandes auch im Falle eines etwaigen Einspruches in Kraft bleiben. Juristisch ist noch nicht geklärt, welchen Charakter diese Verordnungen haben, da sie sie außerhalb der Militärstrukturen stehen. Staatssekretär Raed Arafat sprach von "verbindlichen Empfehlungen".

Auswirkungen auf kirchliches Leben

Hinsichtlich des kirchlichen Lebens sind in der Militärverordnung Nr. 2 einige wichtige Ergänzungen gegenüber der Nr. 1 zu finden, wie das Nachrichtenportal HotNews berichtet: Gottesdienste, so heisst es unter Art. 2 (2), dürfen von Geistlichen bzw. kirchlichen Mitarbeitern ("slujitorii bisericești/religioși") veranstaltet werden, jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dies ermöglicht also eine Übertragung von Gottesdiensten aus Kirchgebäuden, aber ohne Gemeinde, ähnlich wie die Kirchengemeinde Hermannstadt dies bereits getan hat (siehe: "Komprimierter" Gottesdienst am Sonntag Laetare - aus der Sakristei der Stadtpfarrkirche).

Außerdem wird es unter Art. 2 (3) erlaubt, private Andachten und Gottesdienste zum Zweck von Taufen, Trauungen und Beerdingungen zu feiern, sofern nicht mehr als acht Personen daran teilnehmen. Auch die Verabreichung des Abendmahles für kranke Gemeindemitglieder an deren Wohnsitz ist gestattet.