Covid-Situation führt zu neuen Einschränkungen


Covid-19 in Rumänien

Aufgrund der in den letzte Wochen rapide gestiegenen Zahlen von Infektionen und Todesfällen in Rumänien, sowie durch die prekäre Situation der Kapazitäten vieler Krankenhäuser, wurden Ende Oktober wieder schärfere Einschränkungen des Alltags verfügt. Davon ist unter anderem auch das kirchliche Leben betroffen.

Nach einem eher entspannten Sommer hat sich die "Corona-Lage" in Rumänien seit Herbstbeginn wieder deutlich verschlechtert. Seit geraumer Zeit übersteigt die Anzahl der Todesfälle pro 24 Stunden die Schwelle von 500. Im Lichte dieser Entwicklungen hat die rumänische Regierung in den vergangenen Tagen nun neue Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie verordnet. So ist es zum Beispiel nun verboten, “Kundgebungen, Demonstrationen, Umzüge, Konzerte, Shows, Schulungen, Workshops, Konferenzen oder andere Arten von Versammlungen zu organisieren und abzuhalten, private Veranstaltungen (Hochzeiten, Taufen, Festessen und dergleichen) sowie Versammlungen kultureller, wissenschaftlicher, künstlerischer, sportlicher oder unterhaltender Art in offenen oder geschlossenen Räumen zu organisieren”. Es gibt jedoch Ausnahmen, die sich hauptsächlich auf vollständig geimpfte Menschen beziehen. So muss etwa für den Zugang zu Einkaufszentren anhand des “Grünen Zertifikats” nachgewiesen werden, dass die zweite Impfdosis mindestens zehn Tage zurückliegt bzw. vor mindestens 15, höchstens 180 Tagen eine Corona-Infektion durchlaufen wurde.

Auch die Aktivitäten von “Museen, Bibliotheken, Buchhandlungen, Kinos, Film- und audiovisuellen Produktionsstudios, Aufführungs- und/oder Konzerthäusern, Volkskunst- und Kunstgewerbeschulen sowie kulturelle Veranstaltungen in geschlossenen oder offenen Räumen” dürfen unter Einhaltung erhöhter Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Die Ausübung religiöser Kulte, einschließlich kollektiver Gottesdienste und Gebete, ist unter verschärften Sicherheitsmaßnahmen weiterhin möglich.

Verstärkte Online-Arbeit

Unter den gegebenen Umständen setzt auch das Landeskonsistorium der EKR wieder verstärkt auf “Home Office”. Mindestens 50 % der Arbeitnehmer müssen laut der aktuellen Verordnung Heimarbeit oder Telearbeit leisten, wenn die spezifische Tätigkeit dies zulässt. Der Zugang für Außenstehende zu den Räumlichkeiten des Bischofspalais ist eingeschränkt. In dringenden Fällen ist eine Terminabsprache empfehlenswert.