Aus “Ausnahmezustand” wird “Alarmzustand”


Das Hermannstädter Bischofspalais

Mit den Verlautbarungen der rumänischen Regierung von 14. Mai ändern sich einige der außergewöhnlichen Vorschriften, die auch den kirchlichen Alltag der vergangenen beiden Monate bestimmt haben. Das Landeskonsistorium der Evangelischen Kirche A. B. in Rumänien (EKR) sowie die Bezirkskonsistorien und Kirchengemeinden stellen sich auf die neue Zeit ein.

Am spätend Abend des 14. Mai 2020 hat die Regierung das Ende des im März ausgerufenen Ausnahmezustandes verkündet. Von einem Normalzustand sind wir vorerst jedoch weiterhin deutlich entfernt, den ab sofort gilt in Rumänien bis auf weiteres der “Alarmzustand”. Was dies konkret für die kirchliche, seelsorgerliche und administrative Arbeit bedeutet, wird in den kommenden Tagen durch Erlässe und Rundschreiben des Landeskonsistoriums geregelt werden.

EKR-Telefonseelsorge-Aktion abgeschlossen

Jedenfalls werden die Pfarrämter nun Schritt für Schritt wieder geöffnet und der Personenverkehr wird – unter Berücksichtigung aller Sicherheitsmaßnahmen – langsam wieder normalisiert. Daher wird auch die zu Beginn der “Coronakrise” eingeführte EKR-Telefonseelsorge ihren Dienst einstellen. Der Dank der Landeskirche richtet sich an alle mitarbeitenden Geistlichen und besonders an Pfr. Andreas Hartig, der für die logistische und technische Koordination der Telefonseelsorge gesorgt hat.

Währen der gesamten Zeit der “Corona-Krise” wurden Gemeindeglieder sowie Freundinnen und Freunde der EKR unter anderem via Internet auf vielfältige Weise (schriftliche Andachten, Predigt-PodCast, Videogottesdienste, Kirchenmusik auf Facebook und YouTube etc.) mit Nachrichten und geistlichen Botschaften versorgt. Die Arbeit des von Bischof Guib im März etablierten “Geistlichen Netzwerkes” hat dabei sehr hohen Zuspruch erfahren. Aus diesem Grund evaluiert di EKR derzeit Möglichkeiten, diese Arbeit in reduzierter aber kontinuierlicher Form weiterzuführen.

Über die Neuerungen und angepassten Angebote auf evang.ro sowie die Verfügungen der Landeskirche auf der Basis der aktuellen Regierungsbeschlüsse werden wir weiterhin informieren.

Die Redaktion

UPDATE: ERLASS LKZ 682/2020