Struktur

Das Bischofspalais in Hermannstadt.
Das Landeskonsistorium tagt.
Bischof Reinhart Guib.
Landeskirchenkuratorin Dr. Carmen Schuster

Die Landeskirchenversammlung (LKV) ist das "Parlament" der EKR, das wesentliche Entscheidungen über das geistliche, rechtliche und finanzielle Leben trifft. Höchstens ein Drittel der rund fünfzig LKV-Mitglieder sind Theologen und Theologinnen. Sie tagt einmal im Jahr, gewöhnlich im November. Zu ihren Aufgaben gehört alles, was das Leben der Landeskirche auf lange Frist beeinflusst. Satzungsgemäß sind die Vorsitzende der Frauenarbeit, der Vorsitzende des Jugendwerks und der Direktor des Departements für Protestantische Theologie an der "Lucian Blaga"-Universität in Hermannstadt Mitglieder der LKV. Die Plenumssitzungen der Landeskirchenversammlung sind öffentlich.

Das Landeskonsistorium (LK) bilden der Bischof, der Bischofsvikar, der Landeskirchenkurator und die von der Landeskirchenversammlung gewählten geistlichen und weltlichen LK-Mitglieder (insgesamt zwölf Personen). Mit Ausnahme des Bischofs üben die LK-Mitglieder ihr Amt ehrenamtlich aus. Auch im Landeskonsistorium überwiegen die Nichttheologen. In diesem Gremium ist der Bischof der Vorsitzende, der Landeskirchenkurator sein Vertreter. Die Dechanten, deren Aufgabe es ist, den Bischof in der geistlichen Leitung der Gemeinden zu unterstützen, bilden den beratenden “Geistlichen Ausschuss”, der im Vorfeld der LK-Sitzungen tagt.

Die Mitglieder des 37. Landeskonsistoriums sind:

  • Bischof Reinhart GUIB
  • Landeskirchenkuratorin Dr. Carmen SCHUSTER
  • Bischofsvikar Dechant Stpfr. Dr. Daniel ZIKELI (Bukarest)
  • Stpfr. Kilian DÖRR (Hermannstadt)
  • Dechant Stpfr. Bruno FRÖHLICH (Schäßburg)
  • Pfrn. Hildegard SERVATIUS-DEPNER (Mediasch)
  • Katharina BORSOS (Bistritz)
  • Prof. Martin BOTTESCH (Hermannstadt)
  • Dipl.-Ing. Dietmar GROSS (Deutsch Weißkirch)
  • Emil Ionescu (Bukarest)
  • Karl Heinz PELGER (Hetzeldorf)
  • Dr. Thomas ȘINDILARIU (Bartholomae)

Für das Amt des Bischofs gibt es keine besondere Weihe, und es steht - wie das Pfarramt - auch Frauen offen. Der Bischof bzw. die Bischöfin hat zur Landeskirche die gleiche Stellung wie der Ortspfarrer zur Ortsgemeinde. Zu den Aufgaben des Bischofs gehört es unter anderem, die Landeskirche in der Öffentlichkeit zu vertreten, Pfarrer und Pfarrerinnen zu prüfen und zu ordinieren und darüber zu wachen, dass "in Gottesdiensten, Seelsorge und Unterweisung das Evangelium recht verkündigt wird und dass die Sakramente (Abendmahl und Taufe) ihrer Stiftung gemäß verwaltet werden". - Der Bischof wird von der Landeskirchenversammlung aufgrund von Vorschlägen der Bezirke gewählt. Die Amtsdauer ist unbegrenzt. Das Rentenalter für das Bischofsamt in der EKR ist 70 Jahre.

Die Landeskirchenversammlung wählt den Bischofsvikar für eine Amtszeit von vier Jahren. Der Bischofsvikar nimmt geistliche Aufgaben wahr und vertritt den Bischof.

Die Landeskirchenversammlung wählt den Landeskirchenkurator für eine ehrenamtliche Amtszeit von vier Jahren. Der Landeskirchenkurator ist der höchste weltliche Repräsentant der Kirche und Vertreter des Bischofs.

Auf regionaler Ebene ist die Evangelische Kirche A.B. in Rumänien in fünf Kirchenbezirke eingeteilt (siehe: Kirchenbezirke).

Im Bereich der Gemeinden haben die Pfarrerinnen und Pfarrer unter anderem die Wahrnehmung der geistlichen Leitung der Gemeinde, die Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung, die kirchliche Unterweisung und Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts, die Seelsorge, die Verantwortung für diakonische Tätigkeiten in der Gemeinde, verschiedene administrative Tätigkeiten sowie die Verwaltung des Eigentums der Kirchengemeinden zur Aufgabe. Entscheidungen über Angelegenheiten, die keiner Beschlussfassung bedürfen, treffen die Pfarrer im Einvernehmen mit den zuständigen Kuratoren oder Ansprechpersonen.

In Vertretung der Pfarrer sind oft Pfarrer im Ruhestand weiterhin in den Gemeinden sehr aktiv.