Comunități

Ne cerem scuze. Deocamdată acest text este disponibil doar in limba germană.

Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien sind örtlich oder regional bestimmte Gemeinschaften von Gliedern, die sich im Namen des Herrn Jesus Christus regelmäßig um Wort und Sakrament versammelt. „A.B.“ bedeutet „Augsburgisches Bekenntnis“. Die EKR ist eine der beiden lutherischen Kirchen in Rumänien, die andere ist die Evangelisch-Lutherische (ungarischsprachige) Kirche. Die EKR versteht sich als Gemeinde Jesu Christi, in der es Gemeindemitgliedern möglich ist, in unterschiedlicher Weise am kirchlichen Leben teilzunehmen. In dieser im Evangelium gründenden freiheitlichen Weite ist die EKR eine Volkskirche.

Eigenständige Kirchengemeinden bestehen aus einer einzigen Kirchengemeinde. Sie haben das Recht der Pfarrwahl, sofern sie über 300 Gemeindeglieder zählen. Die gewählten Körperschaften der selbstverwalteten Eigenständigen Gemeinden sind das Presbyterium und die Gemeindevertretung. Die Pfarrerinnen und Pfarrer nehmen die geistliche und administrative Leitung der Gemeinden wahr.

Gemeinden in der Diaspora werden von einem Diasporapfarramt aus oder in pfarramtlicher Zuordnung betreut. Ihre Verwaltung und Rechtsvertretung regelt das Bezirkskonsistorium. Die Kirchengemeinden in der Diaspora haben einen Kirchenrat oder eine Ansprechperson (Kurator). Die Ansprechperson wird vom zuständigen Bezirkskonsistorium ernannt.

Ein Verband von Kirchengemeinden besteht aus mehreren Gemeinden, die sich zusammen schließen und einen Leitungsrat als gemeinsame Körperschaft bestimmen.

Die einzelnen Kirchengemeinden werden in fünf Bezirke eingeteilt (siehe Kirchenbezirke).