Landeskirchenversammlung
Das höchste Leitungsgremium der EKR ist die Landeskirchenversammlung. Sie besteht aus rund 50 Mitgliedern und kommt jährlich zusammen.
In der Zwischenzeit wird die EKR von dem Landeskonsistorium geleitet. Es setzt sich aus 12 Mitgliedern zusammen und trifft sich mindestens vier Mal jährlich. Es wird vom Geistlichen Ausschuss beraten.
Landeskonsistorium (*bis 2014)
Bischof Reinhart Guib
Landeskirchenkurator Prof. Friedrich Philippi
Bischofsvikar Stadtpfarrer Dr. Daniel Zikeli (Bukarest)
Stadtpfarrer Zoran Kezdi (Heltau)
Dechant Dr. Wolfgang Wünsch (Petersdorf)
Stadtpfarrer Bruno Fröhlich (Schäßburg)
Dipl.-Phil. Wolfgang Wittstock (Kronstadt)
Lehrerin Rosemarie Müller (Alzen)
Dipl. Ing Karl Hellwig (Reps)
BK-Kurator Prof. Karl Broos (Urwegen/Mühlbach)
Bezirkskirchenkurator Andreas Huber (Grossau/Hermannstadt)
Dipl.-Ing Hans-Martin Müller (Kerz)
Kanzlei des Landeskonsistoriums (siehe: Verwaltung und Dienste)
Kirchenbezirke
Kirchenbezirk Hermannstadt Dechant Dietrich Galter Bezirkskirchenkurator Andreas Huber
| Consistoriul districtual evanghelic C.A. Piaţa Huet 4 550182 Sibiu T+F: 0269-210533 |
Kirchenbezirk Kronstadt Dechant Christian Plajer Bezirkskirchenkurator Ortwin Hellmann | Consistoriul districtual evanghelic C.A. Piaţa Sfatului 18 500025 Braşov T+F: 0268-476978 |
Kirchenbezirk Schäßburg Dechant Johannes Halmen Bezirkskirchenkurator Dipl.-Ing. Adolf Hügel | Consistoriul districtual evanghelic C.A. Str. Cositorarilor 10 545400 Sighişoara T+F: 0265-777926 |
Kirchenbezirk Mediasch Dechant Reinhart Guib Bezirkskirchenkurator Wilhelm Untch | Consistoriul districtual evanghelic C.A. Piaţa Castelului 2 551019 Mediaş T+F: 0269-843483 |
Kirchenbezirk Mühlbach Dechant Dr. Wolfgang Wünsch Bezirkskirchenkurator Prof. Karl Broos | Consistoriul districtual evanghelic C.A. Piaţa Primăriei 5 515800 Sebeş AB T: 0258-731996 |
Die Bezeichnung der Amtsträger wird hier gemäß Artikel 12 der Kirchenordnung vorgenommen, nach der alle Bezeichnungen für kirchliche Amtsträger (in der Kirchenordnung) in gleicher Weise für Frauen und Männer gelten.
Struktur und Leitungsorgane der EKR
(allgemein)
Die EKR umfasst das Gebiet des heutigen Rumäniens, dabei liegen die meisten Gemeinden in Siebenbürgen. A.B. bedeutet: Augsburgisches Bekenntnis. Die EKR ist eine der beiden lutherischen Kirchen in Rumänien, die andere ist die Evangelisch-Lutherische (ungarischsprachige) Kirche. Die EKR versteht sich als Gemeinde Jesu Christi, in der es Gemeindemitgliedern möglich ist, in unterschiedlicher Weise am kirchlichen Leben teilzunehmen. In dieser im Evangelium gründenden freiheitlichen Weite ist die EKR eine Volkskirche.
Leitung der Kirchenbezirke Geleitet wird ein Kirchenbezirk in kollegialer Weise vom Dechanten (Dekan), dem Bezirkskonsistorium samt dem Bezirkskirchenkurator sowie der Bezirkskirchenversammlung. Die Bezirkskirchenversammlung (BKV) berät und beschließt den Haushaltsplan für den Kirchenbezirk, sorgt dafür, dass Gottesdienst, Unterricht und Ordnung dem Auftrag der Kirche gerecht werden, fördert die Diakonie, Erwachsenenbildung, Berufs- und Sozialarbeit, die Kinder- und Jugendarbeit, kümmert sich um kirchliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und nimmt Stellung zu besonderen Fragen. Sie berät Vorlagen des Landeskonsistoriums und der Landeskirchenversammlung, wählt den Dechanten, die Mitglieder des Bezirkskonsistoriums und die Mitglieder der Landeskirchenversammlung sowie die Vertreter des Bezirks in anderen kirchlichen Einrichtungen. Die Bezirkskirchenversammlung tagt mindestens einmal im Jahr und entscheidet über die wichtigsten Belange des Kirchenbezirks. Beratend nehmen die im Bereich des Kirchenbezirks tätigen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teil. Die Amtszeit der Bezirkskirchenversammlung beträgt vier Jahre. Ihre Tagungen sind in der Regel öffentlich. Das Bezirkskonsistorium (BK) besteht aus geistlichen und weltlichen Mitgliedern. Der höchste weltliche Vertreter des Bezirks ist der Bezirkskirchenkurator (ehrenamtlich, für vier Jahre gewählt). Mindestens viermal im Jahr tritt das Bezirkskonsistorium zusammen. Seine Amtszeit beträgt vier Jahre. Der Dechant wird von der Bezirkskirchenversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt und vom Bischof in sein Amt eingesetzt, das er zusätzlich zu seinem Amt als Gemeindepfarrer ausübt. Seine Aufgaben: Er vertritt den Kirchenbezirk in der Öffentlichkeit. Er hat die Dienstaufsicht über Pfarrer, Pfarrvikare und sonstige Mitarbeiter im Kirchenbezirk. Er berät die im Kirchenbezirk tätigen theologischen und anderen Mitarbeitenden bei ihrer Arbeit. Außerdem führt er gemeinsam mit dem Bezirkskirchenkurator Visitationen durch.
Landeskirchenversammlung Die Landeskirchenversammlung (LKV) ist das "Parlament" der EKR, das wesentliche Entscheidungen über das geistliche, rechtliche und finanzielle Leben trifft. Höchstens ein Drittel der rund 50 LKV-Mitglieder sind Theologen und Theologinnen. Sie tagt einmal im Jahr, gewöhnlich im November. Zu ihren Aufgaben gehört alles, was das Leben der Landeskirche auf lange Frist beeinflusst. Satzungsgemäß sind die Vorsitzende der Frauenarbeit, der Vorsitzende des Jugendwerks und der Direktor des
Landeskonsistorium Das Landeskonsistorium (LK) bilden der Bischof, der Bischofsvikar, der Landeskirchenkurator und die von der Landeskirchenversammlung gewählten geistlichen und weltlichen LK-Mitglieder (insgesamt 12 Personen). Außer dem Bischof und dem Bischofsvikar üben die LK-Mitglieder ihr Amt ehrenamtlich aus. Auch im Landeskonsistorium überwiegen die Nichttheologen. In diesem Gremium ist der Bischof der Vorsitzende, der Landeskirchenkurator sein Vertreter. Die Dechanten, deren Aufgabe es ist, den Bischof in der geistlichen Leitung der Gemeinden zu unterstützen, bilden den beratenden “Geistlichen Ausschuss”, der im Vorfeld der LK-Sitzungen tagt.
Bischof Für das Bischofsamt gibt es keine besondere Weihe, und es steht - wie das Pfarramt - auch Frauen offen. Der Bischof bzw. die Bischöfin hat zur Landeskirche die gleiche Stellung wie der Ortspfarrer zur Ortsgemeinde. Zu den Aufgaben des Bischofs gehört es unter anderem, die Landeskirche in der Öffentlichkeit zu vertreten, Pfarrer und Pfarrerinnen zu prüfen und zu ordinieren und darüber zu wachen, dass "in Gottesdiensten, Seelsorge und Unterweisung das Evangelium recht verkündigt wird und dass die Sakramente (Abendmahl und Taufe) ihrer Stiftung gemäß verwaltet werden". Der Bischof wird von der Landeskirchenversammlung aufgrund von Vorschlägen der Bezirke gewählt. Die Amtsdauer ist unbegrenzt. Das Rentenalter für das Bischofsamt in der EKR ist 70 Jahre.
Bischofsvikar Die Landeskirchenversammlung wählt den Bischofsvikar für eine Amtszeit von vier Jahren. Der Bischofsvikar nimmt geistliche Aufgaben wahr und vertritt den Bischof.
Landeskirchenkurator Die Landeskirchenversammlung wählt den Landeskirchenkurator für eine ehrenamtliche Amtszeit von vier Jahren. Der Landeskirchenkurator ist der höchste weltliche Repräsentant der Kirche und Vertreter des Bischofs.
Kanzlei des Landeskonsistoriums (siehe auch: Verwaltung und Dienste) Die Landeskirche wird geleitet von der Landeskirchenversammlung, dem Landeskonsistorium, dem Bischof. Diese werden unterstützt von der Kanzlei des Landeskonsistoriums. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kanzlei sind Angestellte des LK. Leiter der Kanzlei ist der Hauptanwalt. Zu den Aufgaben der Kanzlei des Landeskonsistoriums gehört die Durchführung der Beschlüsse der LKV und des LK, Öffentlichkeitsarbeit, die Verwaltung und die Aufsicht über das Vermögen der Kirche, Personalverwaltung u.a. |